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Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel

Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel
Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel ©
Bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten 
der Rechtsantragsteller ab dem 01.02.2024.

Der Bezirk des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel umfasst seit dem 01. Januar 2023 das Gebiet der kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel und Potsdam sowie der Landkreise Teltow-Fläming und Potsdam-Mittelmark.

Die Abhaltung von Gerichtstagen erfolgt

  • für den Gerichtstag Potsdam in der Außenstelle des Verwaltungsgerichts Potsdam, Behlertstr. 3A, Haus C, 14467 Potsdam

    Wir weisen darauf hin, dass es vor dem Gebäude zum Gerichtstag Potsdam KEINE Parkmöglichkeiten gibt.

Derzeit sind sieben Berufsrichter*innen, zwei Rechtspfleger und elf Mitarbeiterinnen der Geschäftsstellen mit der Rechtspflege beschäftigt.

Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel
Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel ©
Bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten 
der Rechtsantragsteller ab dem 01.02.2024.

Der Bezirk des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel umfasst seit dem 01. Januar 2023 das Gebiet der kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel und Potsdam sowie der Landkreise Teltow-Fläming und Potsdam-Mittelmark.

Die Abhaltung von Gerichtstagen erfolgt

  • für den Gerichtstag Potsdam in der Außenstelle des Verwaltungsgerichts Potsdam, Behlertstr. 3A, Haus C, 14467 Potsdam

    Wir weisen darauf hin, dass es vor dem Gebäude zum Gerichtstag Potsdam KEINE Parkmöglichkeiten gibt.

Derzeit sind sieben Berufsrichter*innen, zwei Rechtspfleger und elf Mitarbeiterinnen der Geschäftsstellen mit der Rechtspflege beschäftigt.

  • Arbeitsgerichtsbezirk - für diese Gebiete sind wir örtlich zuständig

    Der Rechtsweg zum Arbeitsgericht ist eröffnet bei Rechtstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor allem wegen Kündigungen, Arbeitsbedingungen, Verdienstzahlungen, Urlaubsfragen, Arbeitspapiere, Befristungen von Arbeitsverhältnissen, Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie auf Schadenersatz im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis.

    Die örtliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte richtet sich gem. § 12 ff. ZPO grundsätzlich nach dem allgemeinen oder besonderen Gerichtsstand der Beklagten zum Zeitpunkt der Klageerhebung. Der allgemeine Gerichtsstand wird durch den Wohnsitz oder den Sitz der Beklagten bzw. der Niederlassung bestimmt. Als besonderer Gerichtsstand kommt der Ort in Betracht, an dem die streitige Verpflichtung aus dem Vertragsverhältnis zu erfüllen ist (Arbeitsort).
    Der Bezirk des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel umfasst das Gebiet der kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel und Potsdam sowie der Landkreise Teltow-Fläming und Potsdam-Mittelmark.
    Welches Arbeitsgericht für Ihre gerichtliche Streitigkeit im Arbeitsrecht zuständig ist, kann über das Orts- und Gerichtsverzeichnis ermittelt werden. 

    Der Rechtsweg zum Arbeitsgericht ist eröffnet bei Rechtstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor allem wegen Kündigungen, Arbeitsbedingungen, Verdienstzahlungen, Urlaubsfragen, Arbeitspapiere, Befristungen von Arbeitsverhältnissen, Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie auf Schadenersatz im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis.

    Die örtliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte richtet sich gem. § 12 ff. ZPO grundsätzlich nach dem allgemeinen oder besonderen Gerichtsstand der Beklagten zum Zeitpunkt der Klageerhebung. Der allgemeine Gerichtsstand wird durch den Wohnsitz oder den Sitz der Beklagten bzw. der Niederlassung bestimmt. Als besonderer Gerichtsstand kommt der Ort in Betracht, an dem die streitige Verpflichtung aus dem Vertragsverhältnis zu erfüllen ist (Arbeitsort).
    Der Bezirk des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel umfasst das Gebiet der kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel und Potsdam sowie der Landkreise Teltow-Fläming und Potsdam-Mittelmark.
    Welches Arbeitsgericht für Ihre gerichtliche Streitigkeit im Arbeitsrecht zuständig ist, kann über das Orts- und Gerichtsverzeichnis ermittelt werden. 

  • Erreichbarkeit der Geschäftsstellen

    1. Kammer 03381 39 84 17
    2. Kammer 03381 39 84 10
    3. Kammer 03381 39 84 40
    4. Kammer 03381 39 84 36
    5. Kammer 03381 39 84 16
    6. Kammer 03381 39 84 37
    7. Kammer 03381 39 84 35
    Mahnabteilung 03381 39 84 13
    Ehrenamtliche Richter/innen 03381 39 84 24
    Vermittlung 03381 39 84 00

    Außerhalb der Dienstzeiten können Schriftsätze in den Nachtbriefkasten, der rechts neben dem Haupteingang angebracht ist, eingeworfen werden. Auch für fristwahrende Schriftsätze steht der Nachtbriefkasten zur Verfügung.

    1. Kammer 03381 39 84 17
    2. Kammer 03381 39 84 10
    3. Kammer 03381 39 84 40
    4. Kammer 03381 39 84 36
    5. Kammer 03381 39 84 16
    6. Kammer 03381 39 84 37
    7. Kammer 03381 39 84 35
    Mahnabteilung 03381 39 84 13
    Ehrenamtliche Richter/innen 03381 39 84 24
    Vermittlung 03381 39 84 00

    Außerhalb der Dienstzeiten können Schriftsätze in den Nachtbriefkasten, der rechts neben dem Haupteingang angebracht ist, eingeworfen werden. Auch für fristwahrende Schriftsätze steht der Nachtbriefkasten zur Verfügung.

  • Richterliche Geschäftsverteilung

    Der richterliche Geschäftsverteilungsplan regelt die Verteilung der bei einem Arbeitsgericht eingehenden Klagen und Anträge auf die einzelnen Kammern.
    Am Ende eines jeden Jahres wird im Präsidium der meisten Arbeitsgerichte der richterliche Geschäftsverteilungsplan für das folgende Jahr beraten und nach Anhörung des Ausschusses der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter verabschiedet. Wird am Ende eines laufenden Geschäftsjahres kein neuer richterlicher Geschäftsverteilungsplan beschlossen, gilt der für das laufende Jahr weiter bis ein neuer Geschäftsverteilungsplan verabschiedet wird.
    Sollte es im Verlaufe eines Jahres notwendig werden, wird der Geschäftsverteilungsplan durch Beschluss des Präsidiums geändert. Meist handelt es sich dann nur um geringfügige Änderungen für einen beschränkten Zeitraum.
    Geschäftsverteilungsplan sowie Änderungs- und Ergänzungsbeschlüsse des Präsidiums des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel sind zum Download als PDF-Datei bereitgestellt.

    Der richterliche Geschäftsverteilungsplan regelt die Verteilung der bei einem Arbeitsgericht eingehenden Klagen und Anträge auf die einzelnen Kammern.
    Am Ende eines jeden Jahres wird im Präsidium der meisten Arbeitsgerichte der richterliche Geschäftsverteilungsplan für das folgende Jahr beraten und nach Anhörung des Ausschusses der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter verabschiedet. Wird am Ende eines laufenden Geschäftsjahres kein neuer richterlicher Geschäftsverteilungsplan beschlossen, gilt der für das laufende Jahr weiter bis ein neuer Geschäftsverteilungsplan verabschiedet wird.
    Sollte es im Verlaufe eines Jahres notwendig werden, wird der Geschäftsverteilungsplan durch Beschluss des Präsidiums geändert. Meist handelt es sich dann nur um geringfügige Änderungen für einen beschränkten Zeitraum.
    Geschäftsverteilungsplan sowie Änderungs- und Ergänzungsbeschlüsse des Präsidiums des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel sind zum Download als PDF-Datei bereitgestellt.

  • Rechtsantragstelle

    Zur Erhebung einer Klage oder sonstigen Anträgen bei der Rechtsantragstelle wird kein Termin benötigt. In begründeten Fällen kann die Rechtsantragstelle nach vorheriger Vereinbarung auch zu anderen Zeiten in Anspruch genommen werden.
    Im Interesse der gebotenen Unparteilichkeit des Arbeitsgerichts dürfen sogenannte Rechtsauskünfte, ob Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis bestehen, nicht erteilt werden. Dies gilt für alle Beschäftigen des Arbeitsgerichts.
    Die Mitarbeiter/innen der Rechtsantragstelle nehmen Klagen und alle sonstigen Anträge, für die das Gesetz die Aufnahme von Anträgen zu Protokoll der Geschäftsstelle zulässt, nach Ihren Angaben zu Protokoll.
    Die Rechtsantragstelle verfügt nicht über Dolmetscher und Dolmetscherinnen. Wer die deutsche Sprache nicht beherrscht, sollte möglichst eine sprachkundige Person zur Unterstützung mitbringen.
    Die Inanspruchnahme der Rechtsantragstelle bei den Arbeitsgerichten ist kostenlos. Allerdings fallen für Unterlagen, die kopiert werden müssen, Kopierkosten (derzeit 0,50 Euro pro Seite) an.

    Was sollten Sie mitbringen?

    • Sämtliche das streitige Arbeitsverhältnis betreffende Unterlagen, z. B. Unterlagen, aus denen sich die genaue Bezeichnung des Arbeitgebers, die gesetzliche Vertretung sowie die zustellfähige Anschrift ergibt.
    • Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Aufhebungsvertrag, Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen Überstundenauflistungen,
    • Bescheinigungen oder Bescheide anderer Behörden und Einrichtungen, soweit sie Auswirkungen auf den Rechtsstreit haben könnten.

    Zur Erhebung einer Klage oder sonstigen Anträgen bei der Rechtsantragstelle wird kein Termin benötigt. In begründeten Fällen kann die Rechtsantragstelle nach vorheriger Vereinbarung auch zu anderen Zeiten in Anspruch genommen werden.
    Im Interesse der gebotenen Unparteilichkeit des Arbeitsgerichts dürfen sogenannte Rechtsauskünfte, ob Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis bestehen, nicht erteilt werden. Dies gilt für alle Beschäftigen des Arbeitsgerichts.
    Die Mitarbeiter/innen der Rechtsantragstelle nehmen Klagen und alle sonstigen Anträge, für die das Gesetz die Aufnahme von Anträgen zu Protokoll der Geschäftsstelle zulässt, nach Ihren Angaben zu Protokoll.
    Die Rechtsantragstelle verfügt nicht über Dolmetscher und Dolmetscherinnen. Wer die deutsche Sprache nicht beherrscht, sollte möglichst eine sprachkundige Person zur Unterstützung mitbringen.
    Die Inanspruchnahme der Rechtsantragstelle bei den Arbeitsgerichten ist kostenlos. Allerdings fallen für Unterlagen, die kopiert werden müssen, Kopierkosten (derzeit 0,50 Euro pro Seite) an.

    Was sollten Sie mitbringen?

    • Sämtliche das streitige Arbeitsverhältnis betreffende Unterlagen, z. B. Unterlagen, aus denen sich die genaue Bezeichnung des Arbeitgebers, die gesetzliche Vertretung sowie die zustellfähige Anschrift ergibt.
    • Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Aufhebungsvertrag, Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen Überstundenauflistungen,
    • Bescheinigungen oder Bescheide anderer Behörden und Einrichtungen, soweit sie Auswirkungen auf den Rechtsstreit haben könnten.
  • Menschen mit Behinderungen

    Rollstuhlfahrersymbol

    Barrierefreier Parkplatz
    Es stehen Stellplätze als ausgewiesene barrierefreie Parkplätze zur Verfügung. Diese sind über den Behördenparkplatz erreichbar.

    Barrierefreier Zugang
    Zum Haupteingang des Gebäudes unseres Arbeitsgerichts führt ein rollstuhlgerechter Weg. Ein Aufzug und automatische Türöffner sind vorhanden. Im Gebäude gibt es kein Blindenleitsystem.

    Barrieresfreies WC
    Das barrierefreie WC befindet sich auf der 1. Etage. 

    Ansprechpartnerin für Menschen mit Behinderungen
    Sollten Sie wegen Ihrer Behinderung besonderer Maßnahmen bedürfen, wenden Sie sich rechtzeitig an die zuständige Mitarbeiterin. So können im Vorfeld etwaige Probleme gelöst und entsprechende Hilfen zur Verfügung gestellt werden.

    Kontakt
    Justizbeschäftigte Ute Faßke
    Telefon: 03381 398 424
    E-Mail: behoerdenbeauftragte@arbgb.brandenburg.de
    Dieser Kontakt darf ausschließlich für Fragen an die Ansprechpartnerin für Menschen mit Behinderungen genutzt werden wie z. B. örtliche Gegebenheiten bezüglich der Barrierefreiheit.

    Rollstuhlfahrersymbol

    Barrierefreier Parkplatz
    Es stehen Stellplätze als ausgewiesene barrierefreie Parkplätze zur Verfügung. Diese sind über den Behördenparkplatz erreichbar.

    Barrierefreier Zugang
    Zum Haupteingang des Gebäudes unseres Arbeitsgerichts führt ein rollstuhlgerechter Weg. Ein Aufzug und automatische Türöffner sind vorhanden. Im Gebäude gibt es kein Blindenleitsystem.

    Barrieresfreies WC
    Das barrierefreie WC befindet sich auf der 1. Etage. 

    Ansprechpartnerin für Menschen mit Behinderungen
    Sollten Sie wegen Ihrer Behinderung besonderer Maßnahmen bedürfen, wenden Sie sich rechtzeitig an die zuständige Mitarbeiterin. So können im Vorfeld etwaige Probleme gelöst und entsprechende Hilfen zur Verfügung gestellt werden.

    Kontakt
    Justizbeschäftigte Ute Faßke
    Telefon: 03381 398 424
    E-Mail: behoerdenbeauftragte@arbgb.brandenburg.de
    Dieser Kontakt darf ausschließlich für Fragen an die Ansprechpartnerin für Menschen mit Behinderungen genutzt werden wie z. B. örtliche Gegebenheiten bezüglich der Barrierefreiheit.

  • Besucher

    Die Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht sind öffentlich. Beschränkungen ergeben sich jedoch aus der Anzahl der Sitzplätze in den Verhandlungssälen. Besuchergruppen wird deshalb empfohlen, sich vorab anzumelden. 

    Das Betreten der nichtöffentlichen Bereiche des Gerichts ist nur in den Fällen gestattet, in denen Sie in der Poststelle oder den Geschäftsstellen gerichtliche Angelegenheiten zu erledigen haben.
    Beachten Sie auch die Hinweise auf den Fluren und Wartebereichen. 

    Die Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht sind öffentlich. Beschränkungen ergeben sich jedoch aus der Anzahl der Sitzplätze in den Verhandlungssälen. Besuchergruppen wird deshalb empfohlen, sich vorab anzumelden. 

    Das Betreten der nichtöffentlichen Bereiche des Gerichts ist nur in den Fällen gestattet, in denen Sie in der Poststelle oder den Geschäftsstellen gerichtliche Angelegenheiten zu erledigen haben.
    Beachten Sie auch die Hinweise auf den Fluren und Wartebereichen. 

  • Referendare und Praktikanten

    Studentinnen und Studenten, die ein Praktikum an unserem Gericht durchlaufen wollen sowie Referendarinnen und Referendare, die eine Station beim Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel absolvieren wollen, werden gebeten, sich direkt und schriftlich oder per E-Mail zu bewerben.
    Rückfragen können bei dem Direktor des Arbeitsgerichts oder bei dem Geschäftsleiter gestellt werden.

    Studentinnen und Studenten, die ein Praktikum an unserem Gericht durchlaufen wollen sowie Referendarinnen und Referendare, die eine Station beim Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel absolvieren wollen, werden gebeten, sich direkt und schriftlich oder per E-Mail zu bewerben.
    Rückfragen können bei dem Direktor des Arbeitsgerichts oder bei dem Geschäftsleiter gestellt werden.

Letzte Aktualisierung: 30.01.2024 um 09:09 Uhr
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