Die Arbeitsgerichtsbarkeit im Land Brandenburg
Die Arbeitsgerichte sind für Rechtsstreitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zuständig.
Das Land Brandenburg ist in vier Arbeitsgerichtsbezirke aufgeteilt.
Rechtsstreitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen sind je nach örtlicher Zuständigkeit (meist der Firmensitz oder Arbeitsort) bei den Arbeitsgerichten Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt/Oder mit den Kammern Eberswalde oder Neuruppin einzureichen.
Gerichtstage finden an nachstehenden Gerichten statt:
Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel:
- Potsdam
- Luckenwalde
Arbeitsgericht Cottbus:
- Senftenberg
Arbeitsgericht Neuruppin:
- Perleberg
Im Nachfolgenden können Sie sich auf den Seiten der einzelnen Arbeitsgerichte informieren.
Die Arbeitsgerichte sind für Rechtsstreitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zuständig.
Das Land Brandenburg ist in vier Arbeitsgerichtsbezirke aufgeteilt.
Rechtsstreitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen sind je nach örtlicher Zuständigkeit (meist der Firmensitz oder Arbeitsort) bei den Arbeitsgerichten Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt/Oder mit den Kammern Eberswalde oder Neuruppin einzureichen.
Gerichtstage finden an nachstehenden Gerichten statt:
Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel:
- Potsdam
- Luckenwalde
Arbeitsgericht Cottbus:
- Senftenberg
Arbeitsgericht Neuruppin:
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