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Die Arbeitsgerichtsbarkeit im Land Brandenburg

Die Arbeitsgerichte sind für Rechtsstreitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zuständig.
Das Land Brandenburg ist in vier Arbeitsgerichtsbezirke aufgeteilt.
Rechtsstreitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen sind je nach örtlicher Zuständigkeit (meist der Firmensitz oder Arbeitsort) bei den Arbeitsgerichten Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt/Oder mit den Kammern Eberswalde oder Neuruppin einzureichen.

Gerichtstage finden an nachstehenden Gerichten statt:

Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel:

  • Potsdam
  • Luckenwalde

Arbeitsgericht Cottbus:

  • Senftenberg

Arbeitsgericht Neuruppin:

  • Perleberg

Im Nachfolgenden können Sie sich auf den Seiten der einzelnen Arbeitsgerichte informieren.

Die Arbeitsgerichte sind für Rechtsstreitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zuständig.
Das Land Brandenburg ist in vier Arbeitsgerichtsbezirke aufgeteilt.
Rechtsstreitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen sind je nach örtlicher Zuständigkeit (meist der Firmensitz oder Arbeitsort) bei den Arbeitsgerichten Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt/Oder mit den Kammern Eberswalde oder Neuruppin einzureichen.

Gerichtstage finden an nachstehenden Gerichten statt:

Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel:

  • Potsdam
  • Luckenwalde

Arbeitsgericht Cottbus:

  • Senftenberg

Arbeitsgericht Neuruppin:

  • Perleberg

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Letzte Aktualisierung: 28.07.2026 um 15:05 Uhr
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