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Datenschutzerklärung

Die Arbeitsgerichte im Land Brandenburg verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich in den gesetzlich geregelten Verfahren und Fällen. Die Daten werden für Zwecke der Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens, eines Prozesskostenhilfeverfahrens sowie zum Zwecke der Dokumentation und weiteren Verwendung bei der Rechtsprechung und Rechtsfindung verarbeitet. Mit den folgenden Hinweisen werden Sie darüber informiert,

  • an wen Sie sich zur Geltendmachung ihrer Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz wenden können,
  • auf welcher Grundlage Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden,
  • wie die Arbeitsgerichte mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen und
  • welche Rechte Sie nach dem Datenschutzrecht gegenüber dem jeweiligen Arbeitsgericht haben.
Wer ist verantwortlich für die Datenverarbeitung und an wen kann ich mich mit meinen Fragen wenden?

Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nummer 7 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist die jeweilige Direktorin oder der Direktor des zuständigen Arbeitsgerichts.

Als Behördlicher Datenschutzbeauftragter ist Ansprechpartner 

          Herr Christhard Weiß
          Richter am Arbeitsgericht beim Arbeitsgericht Neuruppin
          Karl-Liebknecht-Straße 28
          16816 Neuruppin
          Telefon: 03391 458521
          E-Mail: Datenschutzbeauftragter@arbgn.brandenburg.de

bei Fragen zum Datenschutzrecht für die gesamte Brandenburgische Arbeitsgerichtsbarkeit.

Zuständig ist der behördliche Datenschutzbeauftragte ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen; eine inhaltliche, nicht den Datenschutz betreffende Auskunft zum jeweiligen Verfahren oder auch eine Rechtsberatung kann er nicht erteilen.
Gerichte unterliegen für die im Rahmen ihrer rechtsprechenden Tätigkeit vorgenommenen Datenverarbeitung nicht der Zuständigkeit einer datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde, insoweit besteht auch kein Recht zur Beschwerde.

Was sind personenbezogene Daten?

Als personenbezogene Daten gelten sämtliche Informationen, mit denen Ihre Person bestimmt werden kann und die zu Ihnen zurückverfolgt werden können - also beispielsweise Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Diese werden verarbeitet, wenn sie solche Daten über die auf der Internetseite des jeweiligen Arbeitsgerichts aufgeführten Kontaktwege von sich aus mitteilen, zum Beispiel wenn sie versuchen, mit dem Arbeitsgericht per E-Mail, Schreiben oder per Telefon zu kommunizieren oder ein Rechtstreit oder Verfahren von Ihnen oder gegen Sie geführt wird.

Zu welchen Zwecken werden Ihre Daten aufgrund welcher Rechtsgrundlage verarbeitet?

Ihre personenbezogenen Daten werden nur verarbeitet, soweit dies zur Wahrnehmung der Aufgaben des jeweiligen Arbeitsgerichts erforderlich ist oder Sie ausdrücklich in die Verarbeitung eingewilligt haben. Dies gilt für Parteien eines Rechtsstreits oder sonstigen Verfahrens, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, aber auch für Zeuginnen und Zeugen, Sachverständige und ehrenamtliche Richterinnen und Richter.
Rechtsgrundlagen der mit der Erfüllung der Aufgaben und Befugnisse des jeweiligen Arbeitsgerichts verbundenen Datenverarbeitungsvorgänge sind Art. 6 Absatz 1, insbesondere die Buchstaben c und e, Absatz 3 DSGVO in Verbindung mit § 5 Absatz 1 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG), aber auch das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG), die Zivilprozessordnung (ZPO) und auch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Besondere Kategorien personenbezogener Daten, hierzu gehören zum Beispiel Gesundheitsdaten, werden auf der Grundlage von Art. 9 Absatz 2 DSGVO sowie der jeweiligen weiteren Rechtsgrundlagen verarbeitet. Dies aber nur, soweit dies im Rahmen der gerichtlichen Tätigkeit erforderlich ist.
Sofern ihre personenbezogenen Daten zu anderen als den ursprünglich bei der Erhebung bestehenden Zwecken verarbeitet werden sollen, werden sie gemäß Art. 13 Absatz 3 bzw. Art. 14 Absatz 4 DSGVO informiert.

Welche Kategorien personenbezogener Daten werden von den Arbeitsgerichten verarbeitet?

Insbesondere folgende Kategorien personenbezogener Daten werden von den Arbeitsgerichten verarbeitet:

  • Name und Vorname, ggfls. auch der Geburtsname, Titel
  • Anschrift
  • Kontaktdaten (postalisch und elektronisch)

In den in Art. 9 Abs. 2 DSGVO genannten Ausnahmefällen sind die Arbeitsgerichte auch befugt, besondere Kategorien personenbezogener Daten zu verarbeiten, soweit es für deren Arbeit erforderlich ist.

Aus welchen Quellen stammen Ihre personenbezogenen Daten?

Ihre Daten erhalten die Arbeitsgerichte regelmäßig durch die bei diesen geführten Rechtsstreitigkeiten, in denen Sie als Partei oder Beteiligter benannt werden. Das gleiche gilt, wenn Sie eine Partei oder Beteiligte als Prozess- und/oder Verfahrensbevollmächtigte oder Prozess- und/oder Verfahrensbevollmächtigter vertreten. Aber auch von anderen Behörden, durch die Anhörung als Zeugin oder Zeuge, Sachverständige oder Sachverständiger sowie eine Tätigkeit als ehrenamtliche Richterin und ehrenamtlicher Richter können personenbezogene Daten bekannt werden.

Wem gegenüber werden Ihre personenbezogenen Daten offengelegt?

Die Arbeitsgerichte legen Ihre personenbezogenen Daten nur den intern mit dem Rechtsstreit und/oder Verfahren befassten Beschäftigten sowie Dritten gegenüber nur auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften offen oder wenn eine ausdrückliche Einwilligung von Ihnen vorliegt.
Ihre personenbezogenen Daten werden im Zuge eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens weitergegeben an

  • die übrigen Parteien oder Beteiligten eines Gerichtsverfahrens
  • die Gerichtsverwaltung
  • die von der Justiz im Land Brandenburg eingesetzten bzw. beauftragten internen und externen IT-Dienstleister, dies insbesondere bei der Nutzung des Internets für die protokollierten und bereitgestellten Daten, aber auch bei der Nutzung von Fachverfahren (Software) durch die Gerichte
  • Sachverständige und Dolmetscher
  • andere Behörden oder Gerichte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, so etwa im Fall der Amtshilfe oder dem Einlegen von Rechtsmitteln
Wie lange speichern die Arbeitsgerichte Ihre Daten?

Ihre Daten werden von den Arbeitsgerichten für die Dauer eines Rechtsstreits oder Verfahrens und darüber hinaus gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Nach Abschluss des gerichtlichen Verfahrens werden ihre Daten im Übrigen für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke bis zum Abschluss der für die jeweilige Aufgabenerfüllung bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfrist nach den Aufbewahrungsbestimmungen 5-50 Jahre lang aufbewahrt.

Sind Sie verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten dem jeweiligen Arbeitsgericht zur Verfügung zu stellen?

Grundsätzlich müssen Sie nur die Daten bereitstellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Rechtsstreits und/oder eines Verfahrens erforderlich sind oder zu deren Erhebung die Arbeitsgerichte nach den Gesetzen oder aufgrund vertraglicher Regelungen berechtigt sind.
Besteht nach der maßgeblichen Rechtsgrundlage eine Pflicht zur Bereitstellung ihrer personenbezogenen Daten, richten sich die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Pflicht nach deren Regelungen. In den übrigen Fällen wird ohne die Überlassung der personenbezogenen Daten einer antrags-  oder wunschgemäße Bearbeitung durch die Arbeitsgerichte jedoch nicht möglich sein.

Keine automatische Entscheidungsfindung im Einzelfall

Zur Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben nutzen die Arbeitsgerichte keine Verfahren einer vollautomatisierten Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DSGVO.

Rechte als betroffene Personen

Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO), sofern kein Fall des Art. 20 Absatz 3 DSGVO vorliegt
  • Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
  • Widerruf von Einwilligungen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)
Recht auf Beschwerde gemäß Art. 77 DSGVO

Jede Person hat gemäß Art. 77 DSGVO unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
Die Beschwerde kann im Land Brandenburg gerichtet werden an die

          Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
          Stahnsdorfer Damm 77
          14532 Kleinmachnow

Nutzung des Internetangebots der Arbeitsgerichte

Sofern von Ihnen die jeweiligen Seiten der Arbeitsgerichte des Landes Brandenburg im Internet aufgerufen werden, erheben wir über Zugriffe auf diese Seiten Daten über den Zugriff und speichern sie als sogenannte Logfiles ab. Folgende Daten werden dabei protokolliert:

  • Die besuchte Website
  • Uhrzeit zum Zeitpunkt des Zugriffs
  • Menge der gesendeten Daten in der Einheit Byte
  • Quelle/Verweis, von welcher/m auf die Seite gelangt wurde
  • verwendeter Browser
  • verwendetes Betriebssystem
  • verwendete Suchmaschine und Suchbegriffe, wenn diese von der Suchmaschine selbstständig übermittelt werden

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Daten nicht personenbezogen sind. Die Arbeitsgerichte können also nicht nachvollziehen, welcher Nutzer welche Daten abgerufen hat. Insbesondere werden keine IP-Adressen protokolliert. Die Arbeitsgerichte erstellen keine personenbezogenen Nutzerprofile. Die erhobenen Daten dienen lediglich statistischen Auswertungen und zur Verbesserung des Internet- Angebots. Bei der Nutzung des Internetangebots werden sogenannte Cookies eingesetzt. Dies sind kleine Text-Informationsdateien, die von unserer Internetseite gesendet und von ihrem Browser während des Zugriffs auf Ihrem Computer abgespeichert werden. Durch Einstellungen an Ihrem Computer haben Sie die Möglichkeit, den Einsatz von Cookies auf Ihrem Rechner zu verhindern.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation mit unverschlüsselten E-Mails) Sicherheitslücken aufweisen kann.

Letzte Aktualisierung: 06.11.2020 um 00:00 Uhr
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