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Arbeitsgericht Cottbus

Arbeitsgericht Cottbus
Arbeitsgericht Cottbus ©

Der Bezirk des Arbeitsgerichts Cottbus umfasst das Gebiet der kreisfreien Stadt Cottbus und der Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße.

Aufgrund der Neustrukturierung der Arbeitsgerichtsbezirke wurden die Kammern Senftenberg mit Ablauf des 31. Dezember 2022 aufgehoben.

Die Abhaltung von Gerichtstagen erfolgt für den Gerichtstag Senftenberg im  Amtsgericht Senftenberg, Steindamm 8, 01968 Senftenberg, Saal 106.

Derzeit sind sechs Berufsrichter/innen, zwei Rechtspfleger/innen und sieben Mitarbeiter/innen der Geschäftsstellen mit der Rechtspflege an beiden Standorten beschäftigt.

Arbeitsgericht Cottbus
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Der Bezirk des Arbeitsgerichts Cottbus umfasst das Gebiet der kreisfreien Stadt Cottbus und der Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße.

Aufgrund der Neustrukturierung der Arbeitsgerichtsbezirke wurden die Kammern Senftenberg mit Ablauf des 31. Dezember 2022 aufgehoben.

Die Abhaltung von Gerichtstagen erfolgt für den Gerichtstag Senftenberg im  Amtsgericht Senftenberg, Steindamm 8, 01968 Senftenberg, Saal 106.

Derzeit sind sechs Berufsrichter/innen, zwei Rechtspfleger/innen und sieben Mitarbeiter/innen der Geschäftsstellen mit der Rechtspflege an beiden Standorten beschäftigt.

  • Arbeitsgerichtsbezirk - für diese Gebiete sind wir örtlich zuständig

    Der Rechtsweg zum Arbeitsgericht ist eröffnet bei Rechtstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor allem wegen Kündigungen, Arbeitsbedingungen, Verdienstzahlungen, Urlaubsfragen, Arbeitspapiere, Befristungen von Arbeitsverhältnissen, Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie auf Schadenersatz im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis.

    Die örtliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte richtet sich gem. § 12 ff. ZPO grundsätzlich nach dem allgemeinen oder besonderen Gerichtsstand der Beklagten zum Zeitpunkt der Klageerhebung. Der allgemeine Gerichtsstand wird durch den Wohnsitz oder den Sitz der Beklagten bzw. der Niederlassung bestimmt. Als besonderer Gerichtsstand kommt der Ort in Betracht, an dem die streitige Verpflichtung aus dem Vertragsverhältnis zu erfüllen ist (Arbeitsort).
    Der Bezirk des Arbeitsgerichts Cottbus umfasst das Gebiet der kreisfreien Stadt Cottbus und der Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße.
    Welches Arbeitsgericht für Ihre gerichtliche Streitigkeit im Arbeitsrecht zuständig ist, kann über das Orts- und Gerichtsverzeichnis ermittelt werden. 

    Der Rechtsweg zum Arbeitsgericht ist eröffnet bei Rechtstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor allem wegen Kündigungen, Arbeitsbedingungen, Verdienstzahlungen, Urlaubsfragen, Arbeitspapiere, Befristungen von Arbeitsverhältnissen, Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie auf Schadenersatz im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis.

    Die örtliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte richtet sich gem. § 12 ff. ZPO grundsätzlich nach dem allgemeinen oder besonderen Gerichtsstand der Beklagten zum Zeitpunkt der Klageerhebung. Der allgemeine Gerichtsstand wird durch den Wohnsitz oder den Sitz der Beklagten bzw. der Niederlassung bestimmt. Als besonderer Gerichtsstand kommt der Ort in Betracht, an dem die streitige Verpflichtung aus dem Vertragsverhältnis zu erfüllen ist (Arbeitsort).
    Der Bezirk des Arbeitsgerichts Cottbus umfasst das Gebiet der kreisfreien Stadt Cottbus und der Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße.
    Welches Arbeitsgericht für Ihre gerichtliche Streitigkeit im Arbeitsrecht zuständig ist, kann über das Orts- und Gerichtsverzeichnis ermittelt werden. 

  • Erreichbarkeit der Geschäftsstellen

    1. und 7. Kammer 0355 4991 3223
    2. und 8.  Kammer 0355 4991 3346
    3. Kammer 0355 4991 3225
    4. Kammer (Gerichtstag Senftenberg) 0355 4991 3231
    5. und 13. Kammer 0355 4991 3405
    6., 11. und 12. Kammer 0355 4991 3229
    Mahnabteilung 0355 4991 3406
    Ehrenamtliche Richter/innen 0355 4991 3406
    Vermittlung 0355 4991 3110 
    Außerhalb der Dienstzeiten können Schriftsätze in den Nachtbriefkasten, der neben dem Haupteingang angebracht ist, eingeworfen werden. Auch für fristwahrende Schriftsätze steht der Nachtbriefkasten zur Verfügung.
    1. und 7. Kammer 0355 4991 3223
    2. und 8.  Kammer 0355 4991 3346
    3. Kammer 0355 4991 3225
    4. Kammer (Gerichtstag Senftenberg) 0355 4991 3231
    5. und 13. Kammer 0355 4991 3405
    6., 11. und 12. Kammer 0355 4991 3229
    Mahnabteilung 0355 4991 3406
    Ehrenamtliche Richter/innen 0355 4991 3406
    Vermittlung 0355 4991 3110 
    Außerhalb der Dienstzeiten können Schriftsätze in den Nachtbriefkasten, der neben dem Haupteingang angebracht ist, eingeworfen werden. Auch für fristwahrende Schriftsätze steht der Nachtbriefkasten zur Verfügung.
  • Richterliche Geschäftsverteilung

    Der richterliche Zuständigkeit wird im richterlichen Geschäftsverteilungsplan geregelt, so auch die Verteilung der beim Arbeitsgericht eingehenden Klagen und Anträge auf die einzelnen Kammern.
    Die jeweils bis 24:00 Uhr beim Arbeitsgericht eingegangenen Verfahren und Anträge werden alphabetisch geordnet und auf die Kammern fortlaufend verteilt. 
    Bitte beachten Sie, dass alle Anträge und Schreiben zu Ihrem Verfahren schriftlich unter Angabe der Geschäftsnummer eingereicht werden müssen. Ein Telefonat mit der Mitarbeiterin der Geschäftsstelle ersetzt nicht die Schriftform.
    Geschäftsverteilungspläne sowie Änderungs- und Ergänzungsbeschlüsse des Präsidiums des Arbeitsgerichts Cottbus sind als PDF-Dateien zum Download bereitgestellt.

    Der richterliche Zuständigkeit wird im richterlichen Geschäftsverteilungsplan geregelt, so auch die Verteilung der beim Arbeitsgericht eingehenden Klagen und Anträge auf die einzelnen Kammern.
    Die jeweils bis 24:00 Uhr beim Arbeitsgericht eingegangenen Verfahren und Anträge werden alphabetisch geordnet und auf die Kammern fortlaufend verteilt. 
    Bitte beachten Sie, dass alle Anträge und Schreiben zu Ihrem Verfahren schriftlich unter Angabe der Geschäftsnummer eingereicht werden müssen. Ein Telefonat mit der Mitarbeiterin der Geschäftsstelle ersetzt nicht die Schriftform.
    Geschäftsverteilungspläne sowie Änderungs- und Ergänzungsbeschlüsse des Präsidiums des Arbeitsgerichts Cottbus sind als PDF-Dateien zum Download bereitgestellt.

  • Rechtsantragstelle

    In der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts können Sie z. B. eine Klage zu Protokoll geben oder Erklärungen zu laufenden Verfahren abgeben.
    Hier wird Ihnen bei der Formulierung von Anträgen und rechtlichen Gesuchen geholfen.

    montags und mittwochs  13:00 Uhr - 15:00 Uhr
    dienstags und donnerstags 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
    13:00 Uhr - 15:00 Uhr
    freitags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Wir empfehlen eine telefonische Terminvereinbarung!

    Rechtsantragstelle  0355 4991 3110

    In der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts können Sie z. B. eine Klage zu Protokoll geben oder Erklärungen zu laufenden Verfahren abgeben.
    Hier wird Ihnen bei der Formulierung von Anträgen und rechtlichen Gesuchen geholfen.

    montags und mittwochs  13:00 Uhr - 15:00 Uhr
    dienstags und donnerstags 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
    13:00 Uhr - 15:00 Uhr
    freitags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Wir empfehlen eine telefonische Terminvereinbarung!

    Rechtsantragstelle  0355 4991 3110

  • Menschen mit Behinderungen

    Rollstuhlfahrersymbol

    Barrierefreier Parkplatz
    Es stehen Stellplätze als ausgewiesene barrierefreie Parkplätze zur Verfügung. Diese sind über den Behördenparkplatz erreichbar.

    Barrierefreier Zugang
    Am Standort Cottbus befindet sich der Zugang für Menschen mit Behinderungen Haupteingang an der Rückseite des Gebäudes (Von-Schön-Straße).
    Am Standort Senftenberg ist der Zugang über die Rückseite des Parkhauses Schlosspark-Center zu erreichen. Ein Fahrstuhl ist vorhanden.

    Barrieresfreies WC
    In Cottbus befindet das barrierefreie WC im Erdgeschoss.

    Ansprechpartnerin für Menschen mit Behinderungen
    Sollten Sie wegen Ihrer Behinderung besonderer Maßnahmen bedürfen, wenden Sie sich rechtzeitig an die zuständige Mitarbeiterin. So können im Vorfeld etwaige Probleme gelöst und entsprechende Hilfen zur Verfügung gestellt werden.

    Kontakt
    Justizbeschäftigte Ina Uhlig 
    Telefon: 0355 499 131 10
    E-Mail: behoerdenbeauftragte@arbgc.brandenburg.de
    Dieser Kontakt darf ausschließlich für Fragen an die Ansprechpartnerin für Menschen mit Behinderungen genutzt werden wie z. B. örtliche Gegebenheiten bezüglich der Barrierefreiheit.

    Rollstuhlfahrersymbol

    Barrierefreier Parkplatz
    Es stehen Stellplätze als ausgewiesene barrierefreie Parkplätze zur Verfügung. Diese sind über den Behördenparkplatz erreichbar.

    Barrierefreier Zugang
    Am Standort Cottbus befindet sich der Zugang für Menschen mit Behinderungen Haupteingang an der Rückseite des Gebäudes (Von-Schön-Straße).
    Am Standort Senftenberg ist der Zugang über die Rückseite des Parkhauses Schlosspark-Center zu erreichen. Ein Fahrstuhl ist vorhanden.

    Barrieresfreies WC
    In Cottbus befindet das barrierefreie WC im Erdgeschoss.

    Ansprechpartnerin für Menschen mit Behinderungen
    Sollten Sie wegen Ihrer Behinderung besonderer Maßnahmen bedürfen, wenden Sie sich rechtzeitig an die zuständige Mitarbeiterin. So können im Vorfeld etwaige Probleme gelöst und entsprechende Hilfen zur Verfügung gestellt werden.

    Kontakt
    Justizbeschäftigte Ina Uhlig 
    Telefon: 0355 499 131 10
    E-Mail: behoerdenbeauftragte@arbgc.brandenburg.de
    Dieser Kontakt darf ausschließlich für Fragen an die Ansprechpartnerin für Menschen mit Behinderungen genutzt werden wie z. B. örtliche Gegebenheiten bezüglich der Barrierefreiheit.

  • Besucher

    Die Verhandlungen vor einem Arbeitsgericht sind in der Regel öffentlich. Das heißt, jede Bürgerin, jeder Bürger kann als Zuschauer an einer öffentlichen Verhandlung teilnehmen.
    Die Verhandlungen finden in den Sitzungssälen des Arbeitsgerichts statt (in Cottbus: im Erdgeschoss, in Senftenberg: im 1. Obergeschoss). Vor jedem Sitzungssaal befindet sich ein Sitzungsaushang mit den an diesem Tag stattfindenden Verhandlungen.

    Für Besucher steht nur eine begrenzte Anzahl von Zuschauerplätzen in den Verhandlungssälen zur Verfügung. Ein Besuch der Verhandlung ist nur möglich, wenn dadurch der Bedarf an Sitzplätzen für die geladenen Parteien, deren Prozessvertreter und Begleitpersonen nicht eingeschränkt wird.
    Besucher werden im Interesse der Parteien gebeten, bei ihrer Anwesenheit im Gerichtssaal Ruhe zu bewahren und den Ablauf der Verhandlung nicht zu stören.
    Auch Besuchergruppen bis zu 15 Personen können an den öffentlichen Verhandlungen teilnehmen.

    Zuschauer von Verhandlungen, die nicht Partei oder Vertreter eines Verfahrens sind, können aufgrund der momentanen Situation nur noch bis zu einer Anzahl von fünf Personen den Gerichtssaal betreten. Beachten Sie bitte die Hinweise in den Gebäuden und auf unserer Startseite!

    Die Möglichkeit des Besuches mit einer Gruppe wird vorab von der Gerichtsverwaltung geprüft.
    Wenden Sie sich hierzu bitte schriftlich (per E-Mail oder Fax) an:
    Verwaltungsgeschäftsstelle des Arbeitsgerichts Cottbus
    E-Mail: poststelle@arbgc.brandenburg.de
    Fax: 0355 4991 3239
    Wir bitten um Verständnis, dass telefonische Anfragen nicht beantwortet werden können.

    Die Verhandlungen vor einem Arbeitsgericht sind in der Regel öffentlich. Das heißt, jede Bürgerin, jeder Bürger kann als Zuschauer an einer öffentlichen Verhandlung teilnehmen.
    Die Verhandlungen finden in den Sitzungssälen des Arbeitsgerichts statt (in Cottbus: im Erdgeschoss, in Senftenberg: im 1. Obergeschoss). Vor jedem Sitzungssaal befindet sich ein Sitzungsaushang mit den an diesem Tag stattfindenden Verhandlungen.

    Für Besucher steht nur eine begrenzte Anzahl von Zuschauerplätzen in den Verhandlungssälen zur Verfügung. Ein Besuch der Verhandlung ist nur möglich, wenn dadurch der Bedarf an Sitzplätzen für die geladenen Parteien, deren Prozessvertreter und Begleitpersonen nicht eingeschränkt wird.
    Besucher werden im Interesse der Parteien gebeten, bei ihrer Anwesenheit im Gerichtssaal Ruhe zu bewahren und den Ablauf der Verhandlung nicht zu stören.
    Auch Besuchergruppen bis zu 15 Personen können an den öffentlichen Verhandlungen teilnehmen.

    Zuschauer von Verhandlungen, die nicht Partei oder Vertreter eines Verfahrens sind, können aufgrund der momentanen Situation nur noch bis zu einer Anzahl von fünf Personen den Gerichtssaal betreten. Beachten Sie bitte die Hinweise in den Gebäuden und auf unserer Startseite!

    Die Möglichkeit des Besuches mit einer Gruppe wird vorab von der Gerichtsverwaltung geprüft.
    Wenden Sie sich hierzu bitte schriftlich (per E-Mail oder Fax) an:
    Verwaltungsgeschäftsstelle des Arbeitsgerichts Cottbus
    E-Mail: poststelle@arbgc.brandenburg.de
    Fax: 0355 4991 3239
    Wir bitten um Verständnis, dass telefonische Anfragen nicht beantwortet werden können.

  • Referendare und Praktikanten

    Referendare und Referendarinnen können eine Station von drei Monaten - im Einzelfall auch von sechs Monaten - beim Arbeitsgericht absolvieren.
    Jurastudenten und Jurastudentinnen können ein Ferienpraktikum ableisten.
    Sie werden einer Berufsrichterin oder einem Berufsrichter des Arbeitsgerichts zur Einzelausbildung zugewiesen. Referendare/innen, die sich um einen Ausbildungsplatz bewerben möchten, sollten rechtzeitig vor Beginn einen entsprechenden Antrag stellen.

    Sollvoraussetzung für Jurastudenten und Jurastudentinnen:

    • mindestens 4. Studiensemester
    • schriftliche Bewerbung
    • nur in der vorlesungsfreien Zeit

    Die schriftliche Bewerbung sollte folgende Angaben enthalten:

    • Name
    • Anschrift
    • Geburtsdatum
    • Telefon
    • Universität
    • Semester
    • Matrikel-Nummer
    • Zeit und Dauer des Praktikums

    Schüler und Schülerinnen können im berufspraktischen Unterricht der Klassen 9 und 10 ein Praktikum beim Arbeitsgericht absolvieren.
    Schriftliche Bewerbungen sind an das Arbeitsgericht Cottbus senden.
    telefonischer Kontakt: 0355 4991 3225

    Referendare und Referendarinnen können eine Station von drei Monaten - im Einzelfall auch von sechs Monaten - beim Arbeitsgericht absolvieren.
    Jurastudenten und Jurastudentinnen können ein Ferienpraktikum ableisten.
    Sie werden einer Berufsrichterin oder einem Berufsrichter des Arbeitsgerichts zur Einzelausbildung zugewiesen. Referendare/innen, die sich um einen Ausbildungsplatz bewerben möchten, sollten rechtzeitig vor Beginn einen entsprechenden Antrag stellen.

    Sollvoraussetzung für Jurastudenten und Jurastudentinnen:

    • mindestens 4. Studiensemester
    • schriftliche Bewerbung
    • nur in der vorlesungsfreien Zeit

    Die schriftliche Bewerbung sollte folgende Angaben enthalten:

    • Name
    • Anschrift
    • Geburtsdatum
    • Telefon
    • Universität
    • Semester
    • Matrikel-Nummer
    • Zeit und Dauer des Praktikums

    Schüler und Schülerinnen können im berufspraktischen Unterricht der Klassen 9 und 10 ein Praktikum beim Arbeitsgericht absolvieren.
    Schriftliche Bewerbungen sind an das Arbeitsgericht Cottbus senden.
    telefonischer Kontakt: 0355 4991 3225

Letzte Aktualisierung: 07.03.2024 um 12:56 Uhr
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