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Arbeitsgericht Frankfurt (Oder)

  • Bild: Frontansicht mit Eingang zum Arbeitsgericht Frankfurt Oder

    Arbeitsgericht Frankfurt (Oder)

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    Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) Kammern Eberswalde

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Dringender Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr der Kammern Eberswalde

Zur Vorbereitung der Einführung der elektronischen Gerichtsakte am Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) und den Kammern Eberswalde wird das elektronische Gerichtspostfach der Kammern Eberswalde zum 31.12.2024 abgeschaltet.

 Einreicher elektronischer Post für die Kammern Eberswalde nutzen bitte ab sofort nur noch das elektronische Gerichtspostfach (EGVP) des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder), Gartenstraße 3, 15230 Frankfurt (Oder).

Es wird um Kenntnisnahme und Beachtung gebeten.

Der Bezirk des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) umfasst seit dem 01. Januar 2023 das Gebiet der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) und der Landkreise Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Barnim und Uckermark.

Die Zuständigkeiten des Arbeitsgerichts Eberswalde werden dem Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) zugeordnet und werden zu Kammern Eberswalde am Standort Tramper Chaussee 4, 16225 Eberswalde.

Derzeit sind sechs Berufsrichterinnen und Berufsrichter, zwei Rechtspfleger*innen, eine Kostenbeamtin und sechs Mitarbeiterinnen der Geschäftsstellen mit der Rechtspflege beschäftigt.

Dringender Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr der Kammern Eberswalde

Zur Vorbereitung der Einführung der elektronischen Gerichtsakte am Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) und den Kammern Eberswalde wird das elektronische Gerichtspostfach der Kammern Eberswalde zum 31.12.2024 abgeschaltet.

 Einreicher elektronischer Post für die Kammern Eberswalde nutzen bitte ab sofort nur noch das elektronische Gerichtspostfach (EGVP) des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder), Gartenstraße 3, 15230 Frankfurt (Oder).

Es wird um Kenntnisnahme und Beachtung gebeten.

Der Bezirk des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) umfasst seit dem 01. Januar 2023 das Gebiet der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) und der Landkreise Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Barnim und Uckermark.

Die Zuständigkeiten des Arbeitsgerichts Eberswalde werden dem Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) zugeordnet und werden zu Kammern Eberswalde am Standort Tramper Chaussee 4, 16225 Eberswalde.

Derzeit sind sechs Berufsrichterinnen und Berufsrichter, zwei Rechtspfleger*innen, eine Kostenbeamtin und sechs Mitarbeiterinnen der Geschäftsstellen mit der Rechtspflege beschäftigt.

  • Arbeitsgerichtsbezirk - für diese Gebiete sind wir örtlich zuständig.

    Der Rechtsweg zum Arbeitsgericht ist eröffnet bei Rechtstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor allem wegen Kündigungen, Arbeitsbedingungen, Verdienstzahlungen, Urlaubsfragen, Arbeitspapiere, Befristungen von Arbeitsverhältnissen, Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie auf Schadenersatz im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis.

    Die örtliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte richtet sich gem. § 12 ff. ZPO grundsätzlich nach dem allgemeinen oder besonderen Gerichtsstand der Beklagten zum Zeitpunkt der Klageerhebung. Der allgemeine Gerichtsstand wird durch den Wohnsitz oder den Sitz der Beklagten bzw. der Niederlassung bestimmt. Als besonderer Gerichtsstand kommt der Ort in Betracht, an dem die streitige Verpflichtung aus dem Vertragsverhältnis zu erfüllen ist (Arbeitsort).
    Der Bezirk des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) mit den Kammern Eberswalde umfasst das Gebiet der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) und der Landkreise Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Barnim und Uckermark.
    Welches Arbeitsgericht für Ihre gerichtliche Streitigkeit im Arbeitsrecht zuständig ist, kann über das Orts- und Gerichtsverzeichnis ermittelt werden. 

    Der Rechtsweg zum Arbeitsgericht ist eröffnet bei Rechtstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor allem wegen Kündigungen, Arbeitsbedingungen, Verdienstzahlungen, Urlaubsfragen, Arbeitspapiere, Befristungen von Arbeitsverhältnissen, Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie auf Schadenersatz im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis.

    Die örtliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte richtet sich gem. § 12 ff. ZPO grundsätzlich nach dem allgemeinen oder besonderen Gerichtsstand der Beklagten zum Zeitpunkt der Klageerhebung. Der allgemeine Gerichtsstand wird durch den Wohnsitz oder den Sitz der Beklagten bzw. der Niederlassung bestimmt. Als besonderer Gerichtsstand kommt der Ort in Betracht, an dem die streitige Verpflichtung aus dem Vertragsverhältnis zu erfüllen ist (Arbeitsort).
    Der Bezirk des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) mit den Kammern Eberswalde umfasst das Gebiet der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) und der Landkreise Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Barnim und Uckermark.
    Welches Arbeitsgericht für Ihre gerichtliche Streitigkeit im Arbeitsrecht zuständig ist, kann über das Orts- und Gerichtsverzeichnis ermittelt werden. 

  • Erreichbarkeit der Geschäftsstellen

    Stammhaus Frankfurt (Oder)
    1. und 3. Kammer 0335 606 957 105
    0335 606 957 125
    2., 4. und 6. Kammer 0335 606 957 106
    0335 606 957 109
    5., 7. und 8. Kammer 0335 606 957 127
    0335 606 957 128
    Mahnabteilung 0335 606 957 125
    Kammern Eberswalde
    10. Kammer 03334 660 021
    11. Kammer 03334 660 010
    12. Kammer 03334 660 013

    Außerhalb der Dienstzeiten können Schriftsätze in den Nachtbriefkasten, der neben dem Haupteingang angebracht ist, eingeworfen werden. Auch für fristwahrende Schriftsätze steht der Nachtbriefkasten zur Verfügung.

    Stammhaus Frankfurt (Oder)
    1. und 3. Kammer 0335 606 957 105
    0335 606 957 125
    2., 4. und 6. Kammer 0335 606 957 106
    0335 606 957 109
    5., 7. und 8. Kammer 0335 606 957 127
    0335 606 957 128
    Mahnabteilung 0335 606 957 125
    Kammern Eberswalde
    10. Kammer 03334 660 021
    11. Kammer 03334 660 010
    12. Kammer 03334 660 013

    Außerhalb der Dienstzeiten können Schriftsätze in den Nachtbriefkasten, der neben dem Haupteingang angebracht ist, eingeworfen werden. Auch für fristwahrende Schriftsätze steht der Nachtbriefkasten zur Verfügung.

  • Richterliche Geschäftsverteilung

    Aus dem vom Präsidium des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) beschlossenen Geschäftsverteilungsplan ergibt sich, wie die Rechtsstreite (entsprechend ihres Eingangs bei Gericht) verteilt sind. Damit dient der Geschäftsverteilungsplan der Umsetzung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes des gesetzlichen Richters nach Art. 101 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz.

    Aus dem vom Präsidium des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) beschlossenen Geschäftsverteilungsplan ergibt sich, wie die Rechtsstreite (entsprechend ihres Eingangs bei Gericht) verteilt sind. Damit dient der Geschäftsverteilungsplan der Umsetzung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes des gesetzlichen Richters nach Art. 101 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz.

  • Rechtsantragstelle

    In der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts können Sie z. B.eine Klage zu Protokoll geben oder Erklärungen zu laufenden Verfahren abgeben. 

    Hier wird bei der Formulierung von Anträgen und rechtlichen Gesuchen geholfen. 

    Wir empfehlen eine telefonische Terminvereinbarung.

    In der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts können Sie z. B.eine Klage zu Protokoll geben oder Erklärungen zu laufenden Verfahren abgeben. 

    Hier wird bei der Formulierung von Anträgen und rechtlichen Gesuchen geholfen. 

    Wir empfehlen eine telefonische Terminvereinbarung.

  • Menschen mit Behinderungen

    Rollstuhlfahrersymbol

    Barrierefreier Parkplatz
    Auf dem zum Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) gehörenden Parkplatz stehen auch barrierefreie Stellflächen zur Verfügung.

    Barrierefreier Zugang
    Zum Eingang des Gebäudes führt ein rollstuhlgerechten Weg. Ein automatischer Türöffner ist vorhanden. Im Gebäude gibt es einen Fahrstuhl. Ein Blindenleitsystemist existiert nicht. 

    Barrieresfreies WC
    Das barrierefreie WC befindet sich im Erdgeschoss.

    Ansprechpartnerin für Menschen mit Behinderungen
    Sollten Sie wegen Ihrer Behinderung besonderer Maßnahmen bedürfen, wenden Sie sich rechtzeitig an die zuständige Mitarbeiterin. So können im Vorfeld etwaige Probleme gelöst und entsprechende Hilfen zur Verfügung gestellt werden.

    Kontakt
    Justizhautpsekretärin  Katrin Stiller
    Telefon: 0335 606 957 407
    E-Mail: behoerdenbeauftragte.FF@arbg.brandenburg.de
    Dieser Kontakt darf ausschließlich für Fragen an die Ansprechpartnerin für Menschen mit Behinderungen genutzt werden wie z. B. örtliche Gegebenheiten bezüglich der Barrierefreiheit.

    Rollstuhlfahrersymbol

    Barrierefreier Parkplatz
    Auf dem zum Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) gehörenden Parkplatz stehen auch barrierefreie Stellflächen zur Verfügung.

    Barrierefreier Zugang
    Zum Eingang des Gebäudes führt ein rollstuhlgerechten Weg. Ein automatischer Türöffner ist vorhanden. Im Gebäude gibt es einen Fahrstuhl. Ein Blindenleitsystemist existiert nicht. 

    Barrieresfreies WC
    Das barrierefreie WC befindet sich im Erdgeschoss.

    Ansprechpartnerin für Menschen mit Behinderungen
    Sollten Sie wegen Ihrer Behinderung besonderer Maßnahmen bedürfen, wenden Sie sich rechtzeitig an die zuständige Mitarbeiterin. So können im Vorfeld etwaige Probleme gelöst und entsprechende Hilfen zur Verfügung gestellt werden.

    Kontakt
    Justizhautpsekretärin  Katrin Stiller
    Telefon: 0335 606 957 407
    E-Mail: behoerdenbeauftragte.FF@arbg.brandenburg.de
    Dieser Kontakt darf ausschließlich für Fragen an die Ansprechpartnerin für Menschen mit Behinderungen genutzt werden wie z. B. örtliche Gegebenheiten bezüglich der Barrierefreiheit.

  • Besucher

    Die Verhandlungen am Arbeitsgericht sind grundsätzlich öffentlich.
    Weil die Sitzungssäle unterschiedlich groß sind und nicht an allen Wochentagen Sitzungen stattfinden, kann sich - insbesondere bei größeren Besuchergruppen, wie Schulklassen - eine Voranfrage unter Telefon: 0335 606 957 0 anbieten. Z. Zt. ist angeraten, von Anfragen abzusehen.

    Die Verhandlungen am Arbeitsgericht sind grundsätzlich öffentlich.
    Weil die Sitzungssäle unterschiedlich groß sind und nicht an allen Wochentagen Sitzungen stattfinden, kann sich - insbesondere bei größeren Besuchergruppen, wie Schulklassen - eine Voranfrage unter Telefon: 0335 606 957 0 anbieten. Z. Zt. ist angeraten, von Anfragen abzusehen.

  • Referendare und Praktikanten

    Studentinnen und Studenten sowie Referendare, welche ein Praktikum bzw. eine Station am Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) absolvieren möchten, werden gebeten, sich direkt und schriftlich beim Arbeitsgericht zu bewerben.

    Schülerpraktika werden nicht angeboten.

    Studentinnen und Studenten sowie Referendare, welche ein Praktikum bzw. eine Station am Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) absolvieren möchten, werden gebeten, sich direkt und schriftlich beim Arbeitsgericht zu bewerben.

    Schülerpraktika werden nicht angeboten.

Letzte Aktualisierung: 13.11.2024 um 11:17 Uhr
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