Arbeitsgericht Potsdam
Der Bezirk des Arbeitsgerichts Potsdam umfasst das Gebiet der kreisfreien Stadt Potsdam und des Landkreises Teltow-Fläming sowie die Gemeinden Beelitz, Groß Kreutz (Havel), Kleinmachnow, Michendorf, Nuthetal, Schwielowsee, Seddiner See, Stahnsdorf, Teltow und Werder/Havel des Landkreises Potsdam-Mittelmark.
Derzeit sind fünf Berufsrichterinnen und Berufsrichter, ein Rechtspfleger und eine Rechtspflegerin sowie acht Mitarbeiterinnen der Geschäftsstellen mit der Rechtspflege beschäftigt.
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Hinweise zum Infektionsschutz
Das Arbeitsgericht Potsdam hat eine Reihe von Vorkehrungen getroffen, um den Prozessbeteiligten und Zuhörern eine Sitzungsteilnahme zu ermöglichen und dabei das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus möglichst zu reduzieren.
Das Arbeitsgericht Potsdam hat eine Reihe von Vorkehrungen getroffen, um den Prozessbeteiligten und Zuhörern eine Sitzungsteilnahme zu ermöglichen und dabei das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus möglichst zu reduzieren.
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Arbeitsgerichtsbezirk - für diese Gebiete sind wir örtlich zuständig.
Der Rechtsweg zum Arbeitsgericht ist eröffnet bei Rechtstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor allem wegen Kündigungen, Arbeitsbedingungen, Verdienstzahlungen, Urlaubsfragen, Arbeitspapiere, Befristungen von Arbeitsverhältnissen, Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie auf Schadenersatz im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis.
Die örtliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte richtet sich gem. § 12 ff. ZPO grundsätzlich nach dem allgemeinen oder besonderen Gerichtsstand der Beklagten zum Zeitpunkt der Klageerhebung. Der allgemeine Gerichtsstand wird durch den Wohnsitz oder den Sitz der Beklagten bzw. der Niederlassung bestimmt. Als besonderer Gerichtsstand kommt der Ort in Betracht, an dem die streitige Verpflichtung aus dem Vertragsverhältnis zu erfüllen ist (Arbeitsort).
Der Bezirk des Arbeitsgerichts Potsdam Havel umfasst das Gebiet der kreisfreien Stadt Potsdam und des Landkreises Teltow-Fläming sowie die Gemeinden Beelitz, Groß Kreutz (Havel), Kleinmachnow, Michendorf, Nuthetal, Schwielowsee, Seddiner See, Stahnsdorf, Teltow und Werder (Havel des Landkreises Potsdam-Mittelmark.
Welches Arbeitsgericht für Ihre gerichtliche Streitigkeit im Arbeitsrecht zuständig ist, kann über das Orts- und Gerichtsverzeichnis ermittelt werden.Der Rechtsweg zum Arbeitsgericht ist eröffnet bei Rechtstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor allem wegen Kündigungen, Arbeitsbedingungen, Verdienstzahlungen, Urlaubsfragen, Arbeitspapiere, Befristungen von Arbeitsverhältnissen, Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie auf Schadenersatz im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis.
Die örtliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte richtet sich gem. § 12 ff. ZPO grundsätzlich nach dem allgemeinen oder besonderen Gerichtsstand der Beklagten zum Zeitpunkt der Klageerhebung. Der allgemeine Gerichtsstand wird durch den Wohnsitz oder den Sitz der Beklagten bzw. der Niederlassung bestimmt. Als besonderer Gerichtsstand kommt der Ort in Betracht, an dem die streitige Verpflichtung aus dem Vertragsverhältnis zu erfüllen ist (Arbeitsort).
Der Bezirk des Arbeitsgerichts Potsdam Havel umfasst das Gebiet der kreisfreien Stadt Potsdam und des Landkreises Teltow-Fläming sowie die Gemeinden Beelitz, Groß Kreutz (Havel), Kleinmachnow, Michendorf, Nuthetal, Schwielowsee, Seddiner See, Stahnsdorf, Teltow und Werder (Havel des Landkreises Potsdam-Mittelmark.
Welches Arbeitsgericht für Ihre gerichtliche Streitigkeit im Arbeitsrecht zuständig ist, kann über das Orts- und Gerichtsverzeichnis ermittelt werden. -
Erreichbarkeit der Geschäftsstellen
2. und 3. Kammer 0331 98 17 232
0331 98 17 2284. und 7. Kammer 0331 98 17 225
0331 98 17 2616. Kammer 0331 98 17 242 Mahnabteilung 0331 98 17 242 Ehrenamtliche Richter/innen 0331 98 17 237 Vermittlung 0331 98 17 0 Außerhalb der Dienstzeiten können Schriftsätze in den Nachtbriefkasten, der rechts neben dem Haupteingang angebracht ist, eingeworfen werden. Auch für fristwahrende Schriftsätze steht der Nachtbriefkasten zur Verfügung.
2. und 3. Kammer 0331 98 17 232
0331 98 17 2284. und 7. Kammer 0331 98 17 225
0331 98 17 2616. Kammer 0331 98 17 242 Mahnabteilung 0331 98 17 242 Ehrenamtliche Richter/innen 0331 98 17 237 Vermittlung 0331 98 17 0 Außerhalb der Dienstzeiten können Schriftsätze in den Nachtbriefkasten, der rechts neben dem Haupteingang angebracht ist, eingeworfen werden. Auch für fristwahrende Schriftsätze steht der Nachtbriefkasten zur Verfügung.
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Richterliche Geschäftsverteilung
Im Geschäftsverteilungsplan wird die Verteilung der beim Arbeitsgericht Potsdam eingehenden Verfahren auf die einzelnen Kammern geregelt. Am Ende eines jeden Jahres wird im Präsidium des Arbeitsgerichts der richterliche Geschäftsverteilungsplan beraten und nach Anhörung des Ausschusses der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter verabschiedet. Sollte es im Verlaufe eines Jahres notwendig werden, wird der Geschäftsverteilungsplan durch Beschluss des Präsidiums geändert. Meist handelt es sich dann nur um geringfügige und/oder für einen beschränkten Zeitraum.
Den aktuellen Geschäftsverteilungsplan sowie Änderungs- und Ergänzungsbeschlüsse des Präsidiums des Arbeitsgerichts Potsdam finden Sie nachfolgend als PDF-Datei.Im Geschäftsverteilungsplan wird die Verteilung der beim Arbeitsgericht Potsdam eingehenden Verfahren auf die einzelnen Kammern geregelt. Am Ende eines jeden Jahres wird im Präsidium des Arbeitsgerichts der richterliche Geschäftsverteilungsplan beraten und nach Anhörung des Ausschusses der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter verabschiedet. Sollte es im Verlaufe eines Jahres notwendig werden, wird der Geschäftsverteilungsplan durch Beschluss des Präsidiums geändert. Meist handelt es sich dann nur um geringfügige und/oder für einen beschränkten Zeitraum.
Den aktuellen Geschäftsverteilungsplan sowie Änderungs- und Ergänzungsbeschlüsse des Präsidiums des Arbeitsgerichts Potsdam finden Sie nachfolgend als PDF-Datei. -
Rechtsantragstelle
Zur Erhebung einer Klage oder sonstigen Anträgen kann die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts Potsdam aufgesucht werden. Dazu empfehlen wir, vorab Termine unter 0331 98 170 telefonisch zur vereinbaren.
Aus Gründen der gebotenen Unparteilichkeit der Gerichte werden in der Rechtsantragstelle durch die dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine Rechtsauskünfte gegeben. Das gilt für alle Beschäftigte. Ob Sie Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis haben oder nicht - sogennannte Rechtsauskünfte - erteilen Rechtsanwälte und Rechtsannwältinnen oder Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, sofern Sie Mitglied sind.
Zur Erhebung einer Klage oder sonstigen Anträgen kann die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts Potsdam aufgesucht werden. Dazu empfehlen wir, vorab Termine unter 0331 98 170 telefonisch zur vereinbaren.
Aus Gründen der gebotenen Unparteilichkeit der Gerichte werden in der Rechtsantragstelle durch die dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine Rechtsauskünfte gegeben. Das gilt für alle Beschäftigte. Ob Sie Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis haben oder nicht - sogennannte Rechtsauskünfte - erteilen Rechtsanwälte und Rechtsannwältinnen oder Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, sofern Sie Mitglied sind.
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Menschen mit Behinderungen
Barrierefreier Parkplatz
Direkt am Haupteingang befindet sich ein Behindertenparkplatz.Barrierefreier Zugang
Der barrierefreie Zugang zum Gerichtsgebäude und zu den Sitzungssälen, zum Bürgerservice und zu den Zimmern der Rechtspfleger ist gewährleistet. Diese Räumlichkeiten befinden sich im Erdgeschoss.
Zu den Geschäftstellen in der 1. Etage kann ein Aufzug genutzt werden. Ein Blindenleitsystem ist vorhanden.Barrieresfreies WC
Das barrierefreie WC befindet sich im Erdgeschoss.Ansprechpartnerin für Menschen mit Behinderungen
Sollten Sie wegen Ihrer Behinderung besonderer Maßnahmen bedürfen, wenden Sie sich rechtzeitig an die zuständige Mitarbeiterin. So können im Vorfeld etwaige Probleme gelöst und entsprechende Hilfen zur Verfügung gestellt werden.Kontakt
Justizbeschäftigte Gerhild Lehnhardt
Telefon: 0331 98 17 227
E-Mail: behoerdenbeauftragte@arbgp.brandenburg.de
Dieser Kontakt darf ausschließlich für Fragen an die Ansprechpartnerin für Menschen mit Behinderungen genutzt werden wie z. B. örtliche Gegebenheiten bezüglich der Barrierefreiheit.Barrierefreier Parkplatz
Direkt am Haupteingang befindet sich ein Behindertenparkplatz.Barrierefreier Zugang
Der barrierefreie Zugang zum Gerichtsgebäude und zu den Sitzungssälen, zum Bürgerservice und zu den Zimmern der Rechtspfleger ist gewährleistet. Diese Räumlichkeiten befinden sich im Erdgeschoss.
Zu den Geschäftstellen in der 1. Etage kann ein Aufzug genutzt werden. Ein Blindenleitsystem ist vorhanden.Barrieresfreies WC
Das barrierefreie WC befindet sich im Erdgeschoss.Ansprechpartnerin für Menschen mit Behinderungen
Sollten Sie wegen Ihrer Behinderung besonderer Maßnahmen bedürfen, wenden Sie sich rechtzeitig an die zuständige Mitarbeiterin. So können im Vorfeld etwaige Probleme gelöst und entsprechende Hilfen zur Verfügung gestellt werden.Kontakt
Justizbeschäftigte Gerhild Lehnhardt
Telefon: 0331 98 17 227
E-Mail: behoerdenbeauftragte@arbgp.brandenburg.de
Dieser Kontakt darf ausschließlich für Fragen an die Ansprechpartnerin für Menschen mit Behinderungen genutzt werden wie z. B. örtliche Gegebenheiten bezüglich der Barrierefreiheit. -
Besucher
Die Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht Potsdam sind öffentlich. Beschränkungen ergeben sich grundsätzlich nur aus der Zahl der Sitzplätze in den Verhandlungssälen. Besuchergruppen wird deshalb empfohlen, sich vorab anzumelden.
Kontakt
Tel.: 0331 98 17 0
E-Mail: verwaltung@arbgp.brandenburg.deDie Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht Potsdam sind öffentlich. Beschränkungen ergeben sich grundsätzlich nur aus der Zahl der Sitzplätze in den Verhandlungssälen. Besuchergruppen wird deshalb empfohlen, sich vorab anzumelden.
Kontakt
Tel.: 0331 98 17 0
E-Mail: verwaltung@arbgp.brandenburg.de -
Referendare und Praktikanten
Bewerbungen für ein Referendariat oder Praktikum können per E-Mail an verwaltung@arbgp.brandenburg.de gerichtet werden.
Bewerbungen für ein Referendariat oder Praktikum können per E-Mail an verwaltung@arbgp.brandenburg.de gerichtet werden.
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Pressesprecher und Pressemitteilungen
Pressesprecher:
Robert Crumbach, Richter am Arbeitsgericht
Durchwahl: 0331 98 17 132
Zentrale: 0331 98 170
E-Mail: robert.crumbach@arbgp.brandenburg.deStellvertretende Pressesprecherin:
Birgit Fohrmann, Richterin am Arbeitsgericht als die ständige Vertreterin der Direktorin
Durchwahl: 0331 98 17 236
Zentrale: 0331 98 170Folgende Pressemitteilungen liegen derzeit vor:
Pressesprecher:
Robert Crumbach, Richter am Arbeitsgericht
Durchwahl: 0331 98 17 132
Zentrale: 0331 98 170
E-Mail: robert.crumbach@arbgp.brandenburg.deStellvertretende Pressesprecherin:
Birgit Fohrmann, Richterin am Arbeitsgericht als die ständige Vertreterin der Direktorin
Durchwahl: 0331 98 17 236
Zentrale: 0331 98 170Folgende Pressemitteilungen liegen derzeit vor: