Besucher
Verhandlungen vor den Arbeitsgerichten sind öffentlich, d. h., jede Bürgerin, jeder Bürger kann als Zuschauer an einer öffentlichen Verhandlung teilnehmen.
Beschränkungen ergeben sich jedoch aus der Anzahl der Sitzplätze in den Verhandlungssälen.
Besuchergruppen wird deshalb empfohlen, sich vorab bei dem jeweiligen Arbeitsgericht anzumelden. Mit der Anmeldung können die Gruppen im Übrigen erfahren, wann Verhandlungen stattfinden.
Verhandlungen vor den Arbeitsgerichten sind öffentlich, d. h., jede Bürgerin, jeder Bürger kann als Zuschauer an einer öffentlichen Verhandlung teilnehmen.
Beschränkungen ergeben sich jedoch aus der Anzahl der Sitzplätze in den Verhandlungssälen.
Besuchergruppen wird deshalb empfohlen, sich vorab bei dem jeweiligen Arbeitsgericht anzumelden. Mit der Anmeldung können die Gruppen im Übrigen erfahren, wann Verhandlungen stattfinden.
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