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Wie und wann erhebe ich eine Klage vor dem Arbeitsgericht

Wegen der aktuellen Lage werden Sie gebeten, die Rechtsantragstelle nur aufzusuchen, wenn dies unumgänglich ist.

Es wird für Sie ein Leichtes sein, eine formell richtige Klage einzureichen, wenn Sie die im Download bereitgestellten Merkblätter und Ausfüllhilfen beachten. Musterformulare für Klagen, ob Forderung oder Kündigungsschutz, sollen beim Formulieren des Antrages und der Klagebegründung helfen. Diese Vordrucke können Sie ausdrucken und ausgefüllt sowie eigenhändig unterschrieben in zweifacher Ausfertigung an das Arbeitsgericht senden.

Wichtig bei der Erhebung einer Klage sind Ihre vollständige Anschrift und die der beklagten Partei. Bei der Bezeichnung der beklagten Partei muss auch die gesetzliche Vertretung angegeben werden, z. B. bei einer GmbH der/die Geschäftsführer/in oder bei einer Aktiengesellschaft (AG) der Vorstand. Bei einer Einzelfirma ist der/die Inhaber/in der gesetzliche Vertreter. Eine oHG (offene Handelsgesellschaft) wird durch die oder den Gesellschafter vertreten.  

Entscheiden Sie sich für diesen Weg der Klageerhebung, sind die entsprechenden Belege, die im Zusammenhang der gewünschten Rechtsverfolgung stehen, zweifach beizufügen.  Zur Fristwahrung können Klageanträge und sonstige Schriftsätze per Fax eingereicht werden. Die Originalklagen, Anträge bzw. Originalschriftsätze nebst Anlagen sollten dann schnellstmöglich auf dem Postweg oder durch Einwurf in den Nachtbriefkasten nachgereicht werden. Ebenso besteht die Möglichkeit über den elektronischen Rechtsverkehr fristwahrende Anträge und Schriftsätze einzureichen.

Eine Übersendung per E-Mail ist wegen fehlender Rechtsgrundlage nicht gestattet. 

Wegen der aktuellen Lage werden Sie gebeten, die Rechtsantragstelle nur aufzusuchen, wenn dies unumgänglich ist.

Es wird für Sie ein Leichtes sein, eine formell richtige Klage einzureichen, wenn Sie die im Download bereitgestellten Merkblätter und Ausfüllhilfen beachten. Musterformulare für Klagen, ob Forderung oder Kündigungsschutz, sollen beim Formulieren des Antrages und der Klagebegründung helfen. Diese Vordrucke können Sie ausdrucken und ausgefüllt sowie eigenhändig unterschrieben in zweifacher Ausfertigung an das Arbeitsgericht senden.

Wichtig bei der Erhebung einer Klage sind Ihre vollständige Anschrift und die der beklagten Partei. Bei der Bezeichnung der beklagten Partei muss auch die gesetzliche Vertretung angegeben werden, z. B. bei einer GmbH der/die Geschäftsführer/in oder bei einer Aktiengesellschaft (AG) der Vorstand. Bei einer Einzelfirma ist der/die Inhaber/in der gesetzliche Vertreter. Eine oHG (offene Handelsgesellschaft) wird durch die oder den Gesellschafter vertreten.  

Entscheiden Sie sich für diesen Weg der Klageerhebung, sind die entsprechenden Belege, die im Zusammenhang der gewünschten Rechtsverfolgung stehen, zweifach beizufügen.  Zur Fristwahrung können Klageanträge und sonstige Schriftsätze per Fax eingereicht werden. Die Originalklagen, Anträge bzw. Originalschriftsätze nebst Anlagen sollten dann schnellstmöglich auf dem Postweg oder durch Einwurf in den Nachtbriefkasten nachgereicht werden. Ebenso besteht die Möglichkeit über den elektronischen Rechtsverkehr fristwahrende Anträge und Schriftsätze einzureichen.

Eine Übersendung per E-Mail ist wegen fehlender Rechtsgrundlage nicht gestattet. 

Klagemuster, Mahnbescheid und Prozesskostenhilfe zum Download

  • Kündigung

  • Zahlungsforderungen

  • Abmahnung

  • Arbeitspapiere

  • Antragsrücknahme

  • Prozesskostenhilfe

  • arbeitsgerichtliches Mahnverfahren

    Durch den arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid können Forderungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gerichtlich geltend gemacht werden. Grundlage für den arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid ist ein Arbeitsvertrag, der zwischen den Parteien geschlossen wurde. Hierbei handelt es sich um Zahlungsforderungen wie Vergütung, Schadenersatz oder Urlaubsgeldansprüche. Das Mahnverfahren empfiehlt sich dann, wenn der Antragsgegner/Schuldner die Geldforderung nicht bestreitet.
    Ein Formular für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren kann im Handel erworben werden. Es muss eigenständig ausgefüllt und unterschreiben beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.
    Für die Antragstellung auf Erlass eines Mahnbescheides kann auch die Hilfe der Rechtsantragstelle des zuständigen Arbeitsgerichts in Anspruch genommen werden.
    Auch als PDF-Datei stellen wir den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides nebst Hinweisen und Ausfüllhilfen zur Verfügung. Das Formular kann nach dem Download  ausgefüllt und sodann ausgedruckt werden. Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides muss im Original mit Unterschrift beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden; entweder per Post oder persönlich durch Abgabe in der Poststelle des Arbeitsgerichts oder durch Einwurf in den Briefkasten.

    Wenn Sie durch einen Rechtsanwalt vertreten werden, wird dieser den Mahnbescheid elektronisch einreichen.

    Durch den arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid können Forderungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gerichtlich geltend gemacht werden. Grundlage für den arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid ist ein Arbeitsvertrag, der zwischen den Parteien geschlossen wurde. Hierbei handelt es sich um Zahlungsforderungen wie Vergütung, Schadenersatz oder Urlaubsgeldansprüche. Das Mahnverfahren empfiehlt sich dann, wenn der Antragsgegner/Schuldner die Geldforderung nicht bestreitet.
    Ein Formular für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren kann im Handel erworben werden. Es muss eigenständig ausgefüllt und unterschreiben beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.
    Für die Antragstellung auf Erlass eines Mahnbescheides kann auch die Hilfe der Rechtsantragstelle des zuständigen Arbeitsgerichts in Anspruch genommen werden.
    Auch als PDF-Datei stellen wir den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides nebst Hinweisen und Ausfüllhilfen zur Verfügung. Das Formular kann nach dem Download  ausgefüllt und sodann ausgedruckt werden. Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides muss im Original mit Unterschrift beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden; entweder per Post oder persönlich durch Abgabe in der Poststelle des Arbeitsgerichts oder durch Einwurf in den Briefkasten.

    Wenn Sie durch einen Rechtsanwalt vertreten werden, wird dieser den Mahnbescheid elektronisch einreichen.

    Der Mahnbescheid-Vordruck kann über einen Internetexplorer nicht ordnungsgemäß ausgefüllt werden. Deshalb sollte der Vorduck zunächt heruntergeladen und gespeichert werden. Das Formular bitte mit dem Acrobat Reader öffnen und die erforderlichen Felder auf der ersten Seite ausfüllen. Die folgenden Seiten werden automatisch befüllt. Nun kann das Dokument gespeichert und/oder gedruckt werden. 

    Der Mahnbescheid-Vordruck kann über einen Internetexplorer nicht ordnungsgemäß ausgefüllt werden. Deshalb sollte der Vorduck zunächt heruntergeladen und gespeichert werden. Das Formular bitte mit dem Acrobat Reader öffnen und die erforderlichen Felder auf der ersten Seite ausfüllen. Die folgenden Seiten werden automatisch befüllt. Nun kann das Dokument gespeichert und/oder gedruckt werden.