Rechtsantragstelle
Zur Erhebung einer Klage oder sonstigen Anträgen bei der Rechtsantragstelle wird kein Termin benötigt. Die Sprechzeiten der Rechtsantragstelle finden Sie auf den Seiten des für Sie zuständigen Arbeitsgerichts. In begründeten Fällen kann die Rechtsantragstelle nach vorheriger Vereinbarung auch zu anderen Zeiten in Anspruch genommen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Arbeitsgericht im Interesse der gebotenen Unparteilichkeit der Gerichte Auskünfte darüber, ob Sie Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis haben (Rechtsauskünfte) nicht erteilen darf. Dies gilt für alle Mitarbeiter der Arbeitsgerichte.
Rechtsberatung erhalten Sie bei Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, sofern Sie Mitglied sind, sowie bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Für Rechtsberatungen bei Anwälten fallen in der Regel Gebühren an. Wenn Sie wirtschaftlich nicht in der Lage sind, die Gebühren zu tragen, können Sie beim Amtsgericht einen sogenannten Beratungshilfeschein beantragen. Bitte wenden Sie sich an das Amtsgericht, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Das Amtsgericht prüft die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Den Beratungshilfeschein legen Sie vor der Beratung der Rechtsanwältin bzw. dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl vor. Sie erhalten dann gegen eine Gebühr von derzeit maximal 15 Euro eine Beratung. Näheres entnehmen Sie bitte den Internetseiten der Amtsgerichte.
Die in der Rechtsantragstelle tätigen Mitarbeiter nehmen Klagen und alle sonstigen Anträge, für die das Gesetz die Aufnahme von Anträgen zu Protokoll der Geschäftsstelle zulässt, nach Ihren Angaben zu Protokoll. Sie erhalten Hilfe bei richtigen Formulierung des Klageantrages und Begründung der Klageerhebung.
Die Rechtsantragstelle verfügt nicht über Dolmetscher und Dolmetscherinnen. Wer die deutsche Sprache nicht beherrscht, sollte möglichst eine sprachkundige Person zur Unterstützung mitbringen.
Die Inanspruchnahme der Rechtsantragstelle bei den Arbeitsgerichten ist kostenlos. Allerdings fallen für Unterlagen, die kopiert werden müssen, Kopierkosten (derzeit pro Seite 0,50 Euro) an.
Was sollten Sie mitbringen?
- sämtliche das streitige Arbeitsverhältnis betreffende Unterlagen, z. B. Unterlagen, aus denen sich die genaue Bezeichnung des Arbeitgebers, die gesetzliche Vertretung sowie die zustellfähige Anschrift ergibt.
- Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Aufhebungsvertrag, Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen
- Überstundenauflistungen, Bescheinigungen oder Bescheide anderer Behörden und Einrichtungen, soweit sie Auswirkungen auf das Verfahren haben könnten.
Sämtliche Unterlagen sind doppelt in Kopie mitzubringen. Ansonsten fallen unnötige Kopierkosten an.
Zur Erhebung einer Klage oder sonstigen Anträgen bei der Rechtsantragstelle wird kein Termin benötigt. Die Sprechzeiten der Rechtsantragstelle finden Sie auf den Seiten des für Sie zuständigen Arbeitsgerichts. In begründeten Fällen kann die Rechtsantragstelle nach vorheriger Vereinbarung auch zu anderen Zeiten in Anspruch genommen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Arbeitsgericht im Interesse der gebotenen Unparteilichkeit der Gerichte Auskünfte darüber, ob Sie Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis haben (Rechtsauskünfte) nicht erteilen darf. Dies gilt für alle Mitarbeiter der Arbeitsgerichte.
Rechtsberatung erhalten Sie bei Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, sofern Sie Mitglied sind, sowie bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Für Rechtsberatungen bei Anwälten fallen in der Regel Gebühren an. Wenn Sie wirtschaftlich nicht in der Lage sind, die Gebühren zu tragen, können Sie beim Amtsgericht einen sogenannten Beratungshilfeschein beantragen. Bitte wenden Sie sich an das Amtsgericht, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Das Amtsgericht prüft die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Den Beratungshilfeschein legen Sie vor der Beratung der Rechtsanwältin bzw. dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl vor. Sie erhalten dann gegen eine Gebühr von derzeit maximal 15 Euro eine Beratung. Näheres entnehmen Sie bitte den Internetseiten der Amtsgerichte.
Die in der Rechtsantragstelle tätigen Mitarbeiter nehmen Klagen und alle sonstigen Anträge, für die das Gesetz die Aufnahme von Anträgen zu Protokoll der Geschäftsstelle zulässt, nach Ihren Angaben zu Protokoll. Sie erhalten Hilfe bei richtigen Formulierung des Klageantrages und Begründung der Klageerhebung.
Die Rechtsantragstelle verfügt nicht über Dolmetscher und Dolmetscherinnen. Wer die deutsche Sprache nicht beherrscht, sollte möglichst eine sprachkundige Person zur Unterstützung mitbringen.
Die Inanspruchnahme der Rechtsantragstelle bei den Arbeitsgerichten ist kostenlos. Allerdings fallen für Unterlagen, die kopiert werden müssen, Kopierkosten (derzeit pro Seite 0,50 Euro) an.
Was sollten Sie mitbringen?
- sämtliche das streitige Arbeitsverhältnis betreffende Unterlagen, z. B. Unterlagen, aus denen sich die genaue Bezeichnung des Arbeitgebers, die gesetzliche Vertretung sowie die zustellfähige Anschrift ergibt.
- Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Aufhebungsvertrag, Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen
- Überstundenauflistungen, Bescheinigungen oder Bescheide anderer Behörden und Einrichtungen, soweit sie Auswirkungen auf das Verfahren haben könnten.
Sämtliche Unterlagen sind doppelt in Kopie mitzubringen. Ansonsten fallen unnötige Kopierkosten an.
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