Welches Arbeitsgericht ist zuständig?
Die Arbeitsgerichte sind für Rechtsstreitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zuständig. Das Land Brandenburg ist in sechs Arbeitsgerichtsbezirke aufgeteilt.
Rechtsstreitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen sind je nach örtlicher Zuständigkeit (meist der Firmensitz oder Arbeitsort) bei den Arbeitsgerichten Brandenburg an der Havel, Cottbus mit den Kammern Senftenberg, Eberswalde, Frankfurt/Oder, Neuruppin oder Potsdam einzureichen.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich grundsätzlich danach, wo die beklagte Partei ihren Wohnsitz oder Firmensitz hat (allgemeiner Gerichtsstand). Daneben können besondere Gerichtsstände maßgebend sein, z. B.: der Erfüllungsort des Arbeitsverhältnisses. Dies ist in der Regel der Ort, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung zu erbringen hat oder der Ort, an dem der Arbeitgeber eine Niederlassung betreibt. Bestehen mehrere Möglichkeiten, hat die klagende Partei ein Wahlrecht, z. B. ist der Hauptsitz der beklagten Partei an einem anderen Ort als die der Niederlassung, kann die klagende Partei zwischen den jeweils zuständigen Arbeitsgerichten wählen.
Über das Justizportal des Bundes und der Länder können Sie das örtlich zuständige Arbeitsgericht für einen Ort der Bundesrepublik Deutschland ermitteln.
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